Abschaffung spekulationsfrist immobilien fdp

Bei der Steueroptimierung ihrer Immobilien schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Immobilien

  1. Analyse unterschiedlicher Rechtsformen bei der Vermögensverwaltung mit Immobilien
  2. Nutzung von Steuervorteilen mit Immobilien durch Anwendung der Ehegattenschaukel
  3. Erläuterung aller steuerrechtlicher Voraussetzungen der Nutzung für eigene Wohnzwecke
  4. Informationen zur steuerrechtlichen Relevanz von Ferienimmobilien

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Auch Eigennutzer konnten bereits nach zwei Jahren mit Steuerfreiheit rechnen. Stattdessen möchte die SPD das genaue Gegenteil erreichen, nämlich, dass der Verkauf von Immobilien jederzeit steuerpflichtig werden soll. Hat man zum Zeitpunkt der Abschaffung der Spekulationsfrist die Sperrfrist bereits überschritten, bleibt der Verkauf größtenteils steuerfrei.

Möglicherweise will man der eigenen Parteibasis zeigen, dass man sich um eine Erhöhung von Steuern bemüht. Wenn sie nun die Spekulationsfrist verschärfen würden, wäre dies für sie selbst ein erheblicher Nachteil. März 1920, Reichsgesetzblatt Seite 363). Wer lang genug ein Mandat im Bundestag innehat, kommt an der Frage des Erwerbs einer Immobilie kaum vorbei.

Zwar mag es Idealisten geben, die den guten Zweck einer solchen Regelung für die Allgemeinheit für wichtiger halten. Abschaffung der Spekulationsfrist für Immobilien – Einleitung

Es gab einmal eine Zeit, in der waren private Immobilienveräußerungen noch steuerfrei. Unser Fazit

Die derzeitige politische Diskussion rund um die Abschaffung der Spekulationsfrist ist alles andere als neu.

Im Falle eines solchen gewerblichen Grundstückhandels kann der Immobilienverkauf trotz Selbstnutzung steuerpflichtig sein. Daher ist es schon aus rein logischen Gründen wenig wahrscheinlich, dass dieser Vorstoß der SPD auf Gegenliebe treffen wird. Als zu versteuernder Gewinn zählt dann die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (davon abgezogen werden gegebenenfalls noch bestimmte Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren).

Steuerfreier Verkauf einer Immobilie – wann geht das?

Der Immobilienverkauf unterliegt nicht der Spekulationssteuer, wenn der Verkauf der Immobilie erst nach Ablauf der 10-Jahres-Frist (sogenannte Spekulationsfrist) erfolgt – also erst zehn Jahre nach Anschaffung der Immobilien.

Jedoch wäre es dann fraglich, ob sich die SPD mit einer solchen Lösung dauerhaft zufrieden geben würde. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:


Neue Fachbeiträge

Spekulationsfrist für Immobilien: wann wurde sie eingeführt?

Nun hat sich der Gesetzgeber in den 1970er Jahren offenbar dazu entschieden, die Besteuerung von privaten Immobilienveräußerungen wieder einzuführen.

Dabei herrschte die Befürchtung, dass kurzfristige Investitionen in Wohnimmobilien zu einer Destabilisierung des Immobilienmarkts beitragen könnten. Da man dies den Wählern kaum politisch als gesellschaftlichen Fortschritt verkaufen kann, hat man offenbar dazu die Alternative eröffnet, die Spekulationsfrist stattdessen zu verlängern. beschlossen worden sein.

Wer also bereits die Spekulationsfrist überschritten hat, darf sich auf die alte Rechtslage verlassen, die ihm früher einmal die Steuerbefreiung eingeräumt hatte.

6. Denn bereits 1920 nahm der Gesetzgeber eine Regelung in das Einkommensteuergesetz auf, das Steuerpflichtigen, die Vermögensgegenstände innerhalb einer bestimmten Frist aus ihrem Privatvermögen veräußerten, eine Spekulationsabsicht unterstellte.

Bei einer solchen Eigennutzung fällt keine Spekulationssteuer an, der Eigentümer kann die Immobilie steuerfrei verkaufen. Nach Schweizer Vorbild sollen Mittel aus der betrieblichen Altersvorsorge für den Eigentumserwerb genutzt werden können – eine zusätzliche, flexible Finanzierungsquelle. Weiterhin dürften viele Entscheidungsträger selber von der Abschaffung der Spekulationsfrist betroffen sein.

Gut möglich, dass ihr als nächstes die Abschaffung jeglicher Steuerbefreiung im Zusammenhang mit Immobilien in den Sinn kommt.

Fachberatung für Steuergestaltungen im Zusammenhang mit Immobilien

Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Grund für diese Annahme dürfte wohl aber besonders der derzeit (oder notorisch) erhöhte Finanzbedarf des Bundes sein.

So ergab sich eine Verschärfung für Immobilien, die sich kürzer als zehn Jahre im Privatvermögen befinden. Es soll eine Reform gefordert worden sein, durch die Veräußerungsgewinne aus einem Immobilienverkauf auch nach einer abgelaufenen Spekulationsfrist noch zu versteuern sind. Schon dies ist ein Indikator für die eher geringe Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Verschärfung der Rechtslage tatsächlich eintritt.

Der Verdacht liegt daher nahe, dass der Vorschlag zur Abschaffung der Spekulationsfrist für Immobilien ein rein taktischer Schachzug sein könnte. Damals betrug die Spekulationsfrist übrigens bereits ebenfalls zehn Jahre (§ 12 Nummer 13 EStG in der Fassung vom 29. Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist war somit eine klassische Lenkungssteuer.

Haben Sie Fragen zum Immobiliensteuerrecht?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert.

Klar ist also, der SPD geht es um die Abschaffung der Möglichkeit der steuerfreien Veräußerung von Immobilien. Mit einem Grunderwerbsteuerfreibetrag von 500.000 Euro für die erste selbstgenutzte Immobilie von natürlichen Personen erleichtern wir den Zugang zu Eigentum. Anfang des Jahres, im Rahmen der Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung im März 2025, soll die Abschaffung der Steuerfreiheit des Immobilienverkaufs nach Ablauf der Spekulationsfrist diskutiert worden sein.

In diesem Beitrag beleuchten wir, wann Spekulationssteuer anfällt, unter welchen Umständen man eine Immobilie steuerfrei verkaufen kann und welche aktuellen politischen Entwicklungen es zur Regelung der Spekulationsfrist gibt.

Spekulationssteuer – Die Basics

Bei der Spekulationssteuer handelt es sich nicht um eine Steuer eigener Art.

Vielmehr bezeichnet man damit den Teil der Einkommensteuer, der auf Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG entfällt. Darüber hinaus wollen wir moderne Options- und Mietkaufmodelle rechtlich normieren, damit der Erwerb von Wohneigentum für mehr Haushalte Realität werden kann.

(Auszug aus dem Programm der FDP zur Bundestagswahl 2025)

Spekulationsfrist ade?

Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ihr Interesse daran bekundet, von der bisherigen Regelung des steuerfreien Verkaufs von privat gehaltenen Immobilien nach Ablauf einer zehnjährigen Spekulationsfrist abzurücken.

Für Familien erhöht sich dieser Freibetrag für jedes Kind um 100.000 Euro.