Diese sind im zwischenmenschlichen Bereich zwar völlig normal, jedoch können sie in Einzelfällen ausarten und beispielsweise so weit gehen, dass eine Beleidigung des Vermieters durch den Mieter erfolgt. Jede Partei müsse bei der Ausübung ihrer sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte dafür Sorge tragen, dass die (anderen) Mieter nicht mehr als unvermeidlich beeinträchtigt werden (LG München, NJW-RR 2013, 14; Schmidt-Futterer, Blank, Mietrecht, 12.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. In die insoweit erforderliche Abwägung der Umstände des Einzelfalls seien insbesondere Schwere und Auswirkungen der Störung sowie der Grad des Verschuldens einzustellen (Schmidt-Futterer, aaO, Rz. 23; Mössner in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist somit gerechtfertigt [LG Potsdam, 17.08.2011, 4 S 193/10].
Auch in Fällen, in denen ein Mieter seine Mitmieter beleidigt und beschimpft, kann eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Auflage, 2015, § 569 BGB, Rz. 19). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
Nachdem sie trotz Aufforderung des Mieters, die Räumlichkeiten zu verlassen, dies nicht tat, nahm der Mieter sie auf den Arm und trug sie aus dem Haus, woraufhin sie eine Räumungsklage einreichte. Diese wurde in erster Instanz abgewiesen, eine Berufung vor dem Landgericht hingegen brachte der Vermieterin die gewünschte Zustimmung.
Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Denn die Beklagte habe am 23.07. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an, ob eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht.
Wenn ein Mieter seinen Vermieter massiv beleidigt, so rechtfertigt dieses Verhalten eine fristlose Kündigung.
Denn selbst wenn man zugunsten der Beklagten davon ausgehen wollte, dass die Verschmutzung der Terrasse und die Ruhestörung – im Gegensatz zur vorsätzlichen Beleidigung – fahrlässig erfolgten, ergäbe sich aus der vorstehend bereits dargelegten Häufigkeit und Schwere der von ihr verursachten Pflichtverletzungen sowie aus den daraus resultierenden Folgen die Unzumutbarkeit einer Vertragsfortsetzung.
Fazit: Stört ein Mieter den Hausfrieden, muss sofort und konsequent gehandelt werden.
Schließlich wurde die Hausverwaltung als "Sterbehelfer" bezeichnet. Störungen, die bloß dem Bagatellbereich zuzuordnen sind und nur zu Lästigkeiten führen, rechtfertigen eine auf § 569 Abs. 2 BGB gestützte Kündigung hingegen nicht (OLG Düsseldorf, GuT 2007, 438). Die Mieter hingegen führten an, dass ihre Äußerungen im Kontext anhaltender Probleme und mangelnder Reaktion auf ihre Beschwerden zu sehen seien.
Das Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 216 C 461/14) wies die Räumungsklage der Vermieterin ab.
Vorliegend trete jedoch neben die Beleidigung auch die nächtliche Ruhestörung, bezüglich derer anerkannt ist, dass sie bei häufigerem Auftreten – sei es durch Zuschlagen von Türen, sei es durch lautstarke Musik – eine erhebliche Pflichtverletzung und nachhaltige Störung des Hausfriedens darstellt (vgl. Dies alles rechtfertigte eine außerordentliche fristlose Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung.
Weitere Produkte zum Thema:
Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten.
Schriftsätzlich hatte sie dem Vermieter "massive Sterbehilfe", "brutale Sterbehilfe" und "versuchten Mord" unterstellt. Eine derartige Beleidigung ist beispielsweise gegeben, wenn wüste Beschimpfungen nicht als ein momentaner Kontrollverlust, sondern als bewusste Äußerungen und als unentschuldbar angesehen werden [LG Köln, 21.01.1993, 1 S 365/92].
Berücksichtigt man nun, dass die Beklagte zudem durch das wiederholte Verschmutzen der Terrasse des Zeugen X eine Pflichtverletzung gezeigt habe, die bereits für sich betrachtet ebenfalls als schwerwiegend anzusehen sei, bestünde an der Nachhaltigkeit der Störung des Hausfriedens durch die Beklagte kein Zweifel.
Vor diesem Hintergrund könne es der Klägerin auch nicht zugemutet werden, das Vertragsverhältnis mit der Beklagten bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.
Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. In aller Regel stellt es auch einen Kündigungsgrund dar, wenn der Mieter andere Bewohner des Hauses oder auch Beauftragte des Vermieters wie Hausverwalter oder Handwerker beleidigt.
Der Vermieter kündigte ihr fristlos. Denn vor diesem Hintergrund würden sie als unbeirrte Fortsetzung des rücksichtslosen Verhaltens der Beklagten gegenüber ihren Mitmietern, insbesondere gegenüber dem Zeugen X, erscheinen. Diese müssten zudem eine schwerwiegende Verletzung des gegenseitigen Rücksichtnahmegebotes darstellen (BGH, NJW 2015, 1239).
Wiederholt habe die Beklagte auch die Terrasse des unter ihr wohnenden Zeugen verschmutzt, indem sie Gegenstände wie Knochen, Tonscherben, Erde, Salat, Federn und Grünabfälle hinuntergeworfen habe.
Auf der Grundlage der Zeugenaussagen und der Anhörung der Beklagten habe das Landgericht Köln die im Kündigungsschreiben vom 30.07.2014 aufgeführten Vorfälle zwischen dem 23.
Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.
Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten.
Oder hat er beleidigende Äußerungen hin zu nehmen?
Eine generelle gesetzliche Regelung bezüglich Beleidigungen gegenüber dem Vermieter bestehen im Mietrecht nicht. Aufl. Microsoft Edge zu verwenden.
Alexander C. Blankenstein
Auch bei Beleidigungen durch den Mieter steht die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses im Raum – im Einzelfall auch ohne vorherige Abmahnung.
Diese Kündigung ist jedoch unwirksam, da es sich um einen einmaligen Vorfall in einer Nacht handelte, in der manch einer zu viel Alkohol zu sich nimmt [AG Köln, 03.11.1998, 210 C 148/98].
Auch Beleidigungen, die im Zuge eines hitzigen Streites fallen und als ein einmaliger Ausrutscher anzusehen sind, rechtfertigen keine fristlose Kündigung [LG Offenburg, 01.10.1985, 1 S 347/84].
Palandt, aaO, § 569 Rz. 13 mwN).
Insoweit sei es entgegen dem Berufungsvorbringen auch ohne Belang, ob ein Haus besonders hellhörig sei; denn die Bewohner eines Miethauses hätten ihr Verhalten stets an dessen Beschaffenheit auszurichten (Mössner in: Herberger/Martinek/Rüßmann, aaO, § 569 BGB, Rz.
98 mwN). Auflage, 2016, § 569 Rz. 11 mwN). Dies insbesondere, wenn sich der Mieter nicht zeitnah entschuldigt.
Unter Hausfrieden sei das Erfordernis gegenseitiger Rücksichtnahme durch die Nutzer von Wohnräumen und sonstigen Räumen in einem Gebäude zu verstehen (Palandt, BGB, 75.
Zurück zum Magazin
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Nachdem sie die Terrasse eines Mitmieters erneut durch hinuntergeworfenen Salat verunreinigt, nachts um 1:30 Uhr ihren Koffer lautstark durch das Treppenhaus in den Keller gezogen und einen Mitmieter als “blöden Sack” bezeichnet hatte, erklärte der Vermieter die außerordentlich fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens.
Das zunächst angerufene Amtsgericht verurteilte die Mieterin daraufhin zur Räumung.
Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden.