Dieses gilt so lange, bis der Arbeitgeber die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreift.
Im Rahmen des "Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes" (BEG IV) wurde die Vorgabe zur anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung angepasst mit dem Ziel, Arbeitgeber zu entlasten.
Sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Beschäftigten erfährt, muss er zudem eine personenbezogenemutterschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Ziel der zweistufigen mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, frühzeitig eventuelle Gefährdungen von schwangeren oder stillenden Frauen oder deren Kind zu ermitteln.
Auf dieser Grundlage sollen bereits geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Fehlt lediglich ein Ruheraum, ist dies kein Grund für ein solches Beschäftigungsverbot.
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Schlagworte zum Thema: Mutterschutz , Gefährdungsbeurteilung , Bürogestaltung
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) soll die Gesundheit von werdenden Müttern und ihren ungeborenen Kindern schützen.
Pausen)
Gerade in der Schwangerschaft kann die digitale Zeiterfassung Entlastung bringen:
Auch Beleuchtung, Belüftung, Bodenbelag und Zugänge müssen dem Mutterschutz gerecht werden.
In § 9 Abs. 3 MuSchG ist zudem geregelt, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, wenn es nötig ist, kurz unterbrechen kann.
Laut §7 MuSchG muss der Arbeitgeber diese Zeit genauso vergüten wie normaler Arbeitszeit. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten so anzupassen, dass keine Gefahr besteht.
Bei einer Schwangerschaft hat nicht nur die Mutter für die eigene Gesundheit und Sicherheit zu sorgen, sondern auch der Arbeitgeber.
Wichtig:
Sonn- und Feiertagsarbeit ist für werdende und stillende Mütter genauso untersagt.
Darüber hinaus müssen Sie auf Genussmittel wie beispielsweise Alkohol und Kaffee verzichten.
Dazu kommen besondere gesetzliche Vorgaben, die den Mutterschutz am Arbeitsplatz gewährleisten sollen. Dies betrifft beispielsweise das Bewegen schwerer Lasten von Hand (manuelle Lasthandhabung), Lärm, Infektionsrisiko am Arbeitsplatz oder gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe.
Es wird damit empfohlen, geeignete Maßnahmen rechtzeitig auf den Frauenarbeitsplätzen umzusetzen, wie z.B.
Vor allem dann, wenn in ihrem Tätigkeitsbereich Infektionskrankheiten eine Rolle spielen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Arbeitgeber sind in der Pflicht, diese Regeln einzuhalten und Arbeitsbedingungen anzupassen. Eine Mitarbeiterin in dieser Zeit nicht zu beschäftigen, sollte immer nur die letzte Maßnahme sein.
Seit dem 1.
Januar 2025 entfällt nun die Verpflichtung des Arbeitgebers zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 Abs. 1, S.3 MuSchG, wenn nach einer vom Ausschuss für Mutterschutz veröffentlichten Regel oder Erkenntnis eine schwangere oder stillende Frau die Tätigkeit nicht ausüben oder einer Arbeitsbedingung nicht ausgesetzt sein darf. Arbeitgeber müssen in solchen Fällen jedoch dokumentieren, dass die Tätigkeit unter diese Regelung fällt.
Der beim Familienministerium angesiedelte Ausschuss für Mutterschutz hat bereits am 8.
Die nötigen Maßnahmen muss er ergreifen. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Dabei sind Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und anschließend zu beseitigen, die werdende und stillende Mütter beeinträchtigen oder sich nachteilig auf die Schwangerschaft und/oder das Stillen auswirken könnten.
Dies ist anlassunabhängig erforderlich, also unabhängig davon, ob sich schwangere Frauen im Unternehmen befinden.