Wenn Sie vor dem Aufenthalt in Österreich länger als 6 Monate in einem anderen Land gelebt haben, benötigen Sie die Strafregisterbescheinigung aus diesem Land.
Nur bei einem Verlängerungsantrag zusätzlich:
Nicht geeignet sind Nachweise bezüglich sozialer Leistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde, insbesondere Sozialhilfeleistungen oder die Ausgleichszulage.
Zusätzlich müssen insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Hinweis
Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften.
Das Einreisevisum muss innerhalb von drei Monaten ab Mitteilung der Vertretungsbehörde über die beabsichtigte positive Erledigung beantragt und innerhalb weiterer drei Monate (= 6 Monate) der Aufenthaltstitel bei der Inlandsbehörde persönlich abgeholt werden.
Die Niederlassungsbehörde hat über den Antrag unverzüglich, längstens jedoch binnen 90 Tagen zu entscheiden.
Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung vorliegen.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Niederlassungsbehörde das Verfahren positiv abschließt, teilt sie dies der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland mit und beauftragt diese gegebenenfalls mit der Erteilung eines Visums.
Ein Nachweis ist zum Beispiel die Absolvierung von mindestens 16 ECTS-Punkten oder 8 Semesterwochenstunden im vergangenen Studienjahr oder die Zulassung zum ordentlichen Studium.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin alle Unterlagen im Original mit.
Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung.
Den Verlängerungsantrag können Sie frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltsbewilligung stellen.
Wenn Sie kürzer als 6 Monate in Österreich bleiben wollen, brauchen Sie ein Visum. Sie erhalten die Aufenthaltsbewilligung in Form einer Karte persönlich.
Nur wenn Sie rechtmäßig eingereist sind und sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, können Sie den Antrag auch in Österreich stellen.
Wenn Sie in Wien wohnen werden, müssen Sie dafür einen Termin bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Referat 1.2 buchen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über freie Termine.
Online-Terminbuchung im Referat 1.2
Wenn Sie kein Internet haben, können Sie unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.
Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.
Wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, werden von Ihnen Fingerabdrücke abgenommen.
Wenn Sie den Antrag persönlich in Wien gestellt haben und der Antrag nicht in der Zeit erledigt werden kann, in der Sie ohne Visum in Österreich bleiben können, müssen Sie aus Österreich ausreisen und das Ende des Verfahrens im Ausland abwarten.
Sie müssen den Antrag persönlich stellen, bevor die gültige Aufenthaltsbewilligung abläuft.
Stock
Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann die Aufenthaltsbewilligung um jeweils maximal 12 Monate verlängert werden.
Nur wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehreren Hochschuleinrichtungen gilt, können Sie eine Aufenthaltsbewilligung für 2 Jahre erhalten.
Die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland informiert die Antragstellerin/den Antragsteller darüber.
Die/der Fremde kann mit dem gültigen Visum oder, falls keine Visumpflicht besteht, ohne Visum (visumfrei) nach Österreich einreisen und die Aufenthaltsbewilligung bei der zuständigen Niederlassungsbehörde persönlich abholen.
Nachweise sind zum Beispiel ein eigenes Konto mit genügend Geld, Lohnzettel, Lohnbestätigungen oder Dienstverträge. Ausgenommen sind Lehrgänge, in denen Sie nur Deutsch oder eine andere Sprache lernen.
Außerdem müssen Sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Für die Aufenthaltsbewilligung Student gibt es keine Fristen und Termine.
Berücksichtigen Sie aber die Inskriptions- und Anmeldefristen der Hochschule, an der Sie studieren möchten.
Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille erforderlich sein.
Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetschern vorgenommen werden.
Voraussetzung bei studienvorbereitenden Maßnahmen ist jedoch, dass Ihnen ein Platz für ein Vollzeitstudium an der entsprechenden Bildungseinrichtung sicher zur Verfügung steht. Miete).
Nicht nachzuweisen bei Aufenthaltsbewilligung "Grenzgänger".
Zusätzlich müssen – abhängig vom Aufenthaltszweck – insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt werden:
"Aufenthaltsbewilligung – Betriebsentsandter"
"Aufenthaltsbewilligung – Selbständiger"
"Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit"
"Aufenthaltsbewilligung – Schüler"
Wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder an das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen.
Wenn Sie länger als 6 Monate in Österreich bleiben wollen, stellen Sie den Antrag im Ausland. Das heißt, Sie können Ihre Familie nach Österreich mitnehmen oder nachholen.
Stock
Wenn Sie kein Internet haben, können Sie unter +43 1 4000-3535 telefonisch einen Termin buchen.
Wenn Sie den Termin nicht einhalten können, stornieren Sie ihn bitte rechtzeitig.
Wenn Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt haben, können Sie auch mit einer abgelaufenen Aufenthaltsbewilligung in Österreich leben und weiterhin studieren.
Wenn Sie in dieser Zeit ins Ausland reisen müssen, müssen Sie eine Notvignette beantragen.
Wenn Sie die Aufenthaltsbewilligung verlängern lassen oder einen Zweckänderungsantrag stellen, werden von Ihnen Fingerabdrücke abgenommen.
Wenn die Voraussetzungen für eine Verlängerung oder Zweckänderung der Aufenthaltsbewilligung vorliegen, bekommen Sie einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels.
Stock
Nur wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehreren Hochschuleinrichtungen gilt, können Sie eine Aufenthaltsbewilligung für 2 Jahre erhalten.
Stock
Einreise
Sie müssen vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador,Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn des Studiums die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Nach der Einreise
Sie müssen zunächst Ihren Wohnsitz in München im Bürgerbüro anmelden.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Visums/Aufenthaltstitels eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen.
Stock, Zimmer 109
Wenn sich während des Aufenthalts Ihre Lebensumstände ändern, also wenn Sie zum Beispiel das Studium abbrechen und arbeiten wollen, ändert sich Ihr Aufenthaltszweck.
Das müssen Sie der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) so schnell wie möglich melden und einen Zweckänderungsantrag stellen.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Karte persönlich.
Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, erhalten Sie einen negativen Bescheid.
Für Informationen zu Ihrem Verfahren wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), Telefon: +43 1 4000-3535, E-Mail: servicecenter@ma35.wien.gv.at.
In die Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetscher können sich auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus anderen EWR-Mitgliedstaaten eintragen lassen.
Die Aufenthaltsbewilligung Student benötigen Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates haben und in Österreich studieren oder im Anschluss daran eine für die universitäre Ausbildung nötige Berufspraxis machen möchten.
Sie dürfen höchstens so lange in Österreich studieren, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie dürfen dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zufolge arbeiten, wenn dadurch das Studium nicht beeinträchtigt wird.
E-Mails, die Sie an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiter*innen schicken, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.
Und Sie müssen für E-Mails und Beilagen die von der Stadt Wien unterstützten Dokumentenformate verwenden. Diese wird von der Firma oder Organisation, für die Sie arbeiten möchten, beantragt.
Die Aufenthaltsbewilligung Student ist höchstens 12 Monate gültig.
nichtschulischen Bildungseinrichtung über die Aufnahme der Schülerin/des Schülers (ausgenommen Pflichtschule)
"Aufenthaltsbewilligung – Student"
"Aufenthaltsbewilligung – Grenzgänger"
Hinweis
Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften.
Wenn Sie das nicht melden, kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Auch wenn Sie nach Ihrem Studium in Wien ein Unternehmen gründen oder arbeiten möchten, müssen Sie einen Zweckänderungsantrag stellen.
Sie müssen den Antrag stellen, bevor die gültige Aufenthaltsbewilligung abläuft, also spätestens am letzten Tag der Gültigkeit Ihrer aktuellen Aufenthaltsbewilligung.
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
und
oder
oder
Sie bekommen dann einen Termin zur Abholung der Aufenthaltsbewilligung. Stock
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.
Sie wohnen in einem anderen Bundesland in Österreich:
Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in diesem Bundesland.
Sie wohnen in Wien:
Für Zweckänderungen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), Telefon: +43 1 4000-3535, E-Mail: servicecenter@ma35.wien.gv.at.
Sie wohnen in einem anderen Bundesland in Österreich:
Wenn Sie in einem anderen Bundesland in Österreich wohnen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in diesem Bundesland.
Sie müssen den Antrag persönlich stellen.
Sie stellen den Antrag bei der österreichischen Botschaft oder beim österreichischen Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen und warten dort das Ende des Verfahrens ab.
Wenn die Voraussetzungen für die Aufenthaltsbewilligung vorliegen, werden Sie von der österreichischen Botschaft, dem österreichischen Generalkonsulat oder der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) informiert.
Die Aufenthaltsbewilligung Student ist höchstens 12 Monate gültig.
Wenn Ihr Reisepass nicht so lange gültig ist, erhalten Sie die Aufenthaltsbewilligung nur so lange, wie der Reisepass gültig ist.